Sehr geehrte(r) XXXX, vielen Dank fuer Ihre Zuschrift an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, die wir in deren Auftrag gerne beantworten. Zunaechst lassen Sie uns sagen, wie wichtig der Unionsfraktion die Kommunikation mit den Buergern ist und wie es uns freut, dass Sie sich in Verantwortung fuer die Politik an uns gewandt haben. Wir wissen dieses Vertrauen sehr zu schaetzen. Sie sprechen nun den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern einer Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ueber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen an. Den Referentenentwurf , in dem auch unter A. Problem und Ziel erlaeutert werden, koennen Sie hier abrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII2/RefE-VO-meldewesen-geschlechtseintrag.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Leider sind wir aber nicht der richtige Adressat Ihrer Kritik. Sie muessten sich bitte direkt an das zustaendige BMi wenden, da es sich um den Referentenentwurf einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministers handelt. Im Anschluss wird der Entwurf uebrigens im Kabinett und Bundesrat -und nicht im Bundestag- behandelt. Bei einer Verordnung (https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/R/rechtsverord-245520), die von der Exekutive erlassen wird, gibt es naemlich keine parlamentarische Befassung. Insofern sind wir als Unionsfraktion hieran nicht beteiligt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht im uebrigen zum Selbstbestimmungsgesetz: "Wir werden das Gesetz ueber die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spaetestens 31. Juli 2026 evaluieren. Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen. Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem oeffentlichem Interesse bei Namensaenderungen in den Blick." Zur Problematik hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode auch die damalige stellvertretende Vorsitzende unserer Fraktion, Andrea Lindholz, geaeusert und kritisiert, dass kuenftig jede Person einmal im Jahr zum Standesamt gehen und dort das eigene Geschlecht wechseln koenne. Diese Daten wuerden allerdings nicht an Sicherheitsbehoerden weitergeleitet. Das koenne jemand nutzen, um unterzutauchen. Sie betonte aber: "Damit meine ich nicht, das Transsexuelle das Gesetz missbrauchen. Sondern damit meine ich, dass Menschen, die es darauf absehen, ihre Identitaet zu verschleiern, hier jetzt beste Moeglichkeiten haben. Das ist aus meiner Sicht ein handfester Skandal", so Lindholz. Diese Regelung werde die Union "ganz als Erstes dringend" wieder aendern, sollte sie Teil der naechsten Bundesregierung werden. Lesen Sie dazu auch ihre Pressemitteilung: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-selbstbestimmungsgesetz-ist-ein-echtes-sicherheitsrisiko Wir hatten dazu im uebrigen einen Antrag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011429.pdf) vorgelegt, in dem wir die Schliesung von Sicherheitsluecken im geplanten Selbstbestimmungsgesetz gefordert haben: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1003138 Sehr geehrte(r) XXX, wir hoffen, dass diese Informationen fuer Sie von Interesse sind. Fuer weiterfuehrende Hintergruende zur aktuellen politischen Arbeit der Unionsfraktion empfehlen wir Ihnen auch unsere Inhalte auf der Fraktionswebsite (www.cducsu.de ), auf Facebook (www.facebook.com/cducsubundestagsfraktion < http://www.facebook.com/cducsubundestagsfraktion> ) und X (x.com/cducsubt < https://x.com/cducsubt> ). Mit freundlichen Gruesen Team Buergerkommunikation